Bildende Kunst

Ausstellung: Berufsverbote und politische Disziplinierung in West-Berlin

Eine Ausstellung der besonderen Art wird zurzeit in der MedienGalerie bei der Gewerkschaft ver.di präsentiert: Die Arbeitsgemeinschaft Berufsverbote der GEW Berlin beleuchtet unter dem Titel „Berufsverbote und politische Disziplinierung in West-Berlin“ eines der dunkelsten Kapitel der bundesrepublikanischen Geschichte, den Radikalenerlass mit seiner Geschichte und Auswirkungen.

Zur Erinnerung: Am 28. Januar 1972 verabschiedete die Konferenz der Ministerpräsidenten unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst, den sogenannten Radikalenerlass. Er zielte darauf ab, vor allem linke Kritiker*innen aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten bzw. zu entlassen.

Im sogenannten Berufsverbote Jahrzehnt, ab Anfang der 70er bis Anfang der 80er Jahre, gab es in der Bundesrepublik einschließlich West-Berlins circa 3,5 Millionen Überprüfungen von Bewerber*innen des öffentlichen Dienstes, davon wurden circa 35.000 als verdächtig qualifiziert. Es fanden 11.000 Berufsverbotsverfahren statt, wobei etwa 2500 Bewerberinnen nicht eingestellt und sogar 250 Beamtinnen entlassen wurden. Von den Berufsverbotsverfahren waren nur Linke betroffen, und es ging fast nie um fachliche Mängel oder konkretes Fehlverhalten am Arbeitsplatz, sondern ausschließlich um legale politische Aktivitäten, wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in linken Gruppen oder Parteien.

Im Laufe der Zeit zeigten jedoch die anhaltenden Proteste gegen diesen Radikalenerlass Wirkung: Einzelne Ländererlasse wurden aufgehoben und die Regelanfrage beim Verfassungsschutz wurde eingestellt. Willy Brandt sprach im Nachhinein von einem Kardinalfehler.

Umso mehr muss es einen verwundern, dass die Regierung des Landes Brandenburg unter der Führung der SPD beabsichtigt, erneut eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz einzuführen. „Es soll sich dabei um eine sogenannte Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde handeln, die ohne Einwilligung der oder des Betroffenen und ohne Anlass im Einzelfall erfolgt… Der Nachweis einer verfassungsfeindlichen Betätigung ist nicht erforderlich. Bei der Prüfung dieser Gewähr handelt es sich um eine einzelfallbezogene Prognose.“ (Gesetzentwurf) Begründet wird dies mit dem Kampf gegen den Rechtsextremismus. Die historischen Erfahrungen deuten jedoch in eine andere Richtung.

Die Medien. Galerie befindet sich in der Dudenstraße 10, am U-Bahnhof Platz der Luftbrücke. Die Ausstellung ist noch bis Mitte Oktober, jeweils Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 14 – 19 Uhr, geöffnet.

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